AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Rechtliche Informationen


STELLA GRUPPE
Hauptverwaltung
Kirchenlamitzer Str. 15
D-95126 Schwarzenbach/Saale

Telefon +49 (0) 9284 806-0 
Telefax +49 (0) 9284 806-35 
E-Mail info@stella-gruppe.de 

Geschäftsführer (aller Werke)
Karsten Herrmann, Flavio Herrmann



STELLA KERAMIK GmbH
Kirchenlamitzer Str. 15
D-95126 Schwarzenbach/Saale

Telefon: +49 (0) 9284 806-0
Telefax: +49 (0) 9284 806-30
E-Mail: info@stella-gruppe.de
Internet: www.stella-gruppe.de

Registergericht Hof, HRB 1098
UST-ID-Nummer: DE 132 953 797
Steuernummer: 9/223/116/60024



SCHMIRGELWERK CHEMNITZ GmbH
Draisdorfer Str. 6
D-09114 Chemnitz

Telefon: +49 (0) 371 452008-0
Telefax: +49 (0) 371 452008-10
E-Mail: info@schmirgelwerk-chemnitz.de
Internet: www.schmirgelwerk-chemnitz.de

Registergericht Chemnitz HRB 3633
UST-ID-Nummer: DE 140 855 324
Steuernummer des Organträgers: 9/223/177/03205



CAPILLAR SCHLEIFKÖRPERWERK GmbH

Zur Adria 37

D-02694 Großdubrau (Crosta)


Telefon: +49 (0) 35934 4628

Telefax: +49 (0) 35934 4608

E-Mail: info@capillar-schleifkoerperwerk.de

Internet: www.capillar-schleifkoerperwerk.de


Registergericht Dresden HRB 3261

UST-ID-Nummer: DE 140 362 574

Steuernummer des Organträgers: 9/223/177/03205


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PDF | AGB STELLA GRUPPE

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen


I. Anwendungsbereich


Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Besteller bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Dies gilt ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf die Liefer- und Zahlungsbedingungen Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die STELLA GRUPPE und somit für die Werke Stella Keramik GmbH in Schwarzenbach/Saale, Schmirgelwerk Chemnitz GmbH in Chemnitz und Capillar Schleifkörperwerk GmbH in Crosta bei Bautzen.


II. Angebote und Aufträge, Rücktritt


1. Unsere Angebote sind freibleibend und wie Katalogangaben, Abbildungen und Beschreibungen unverbindlich, sie beinhalten insbesondere keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien.


2. An eine Bestellung hält sich der Kunde 4 Wochen gebunden. Mit Ausführung der Lieferung gilt ein Auftrag des Kunden als angenommen. Auftragsbestätigungen werden nur auf besonderen Wunsch des Kunden erteilt. Im Übrigen sind sämtliche Erklärungen und Vereinbarungen, insbesondere Zusagen unserer Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nur wirksam, wenn die Schriftform eingehalten ist.


3. Verlangt der Kunde auf unser Angebot hin daran Anpassungen oder sollen wir Entwurfsarbeiten erbringen, sind diese nur dann unentgeltlich, wenn anschließend ein Vertrag hierüber wirksam zustande kommt und bleibt. Muster oder Proben werden grundsätzlich berechnet.


4. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände des Kunden bekannt, die geeignet sind, unsere Forderungen zu gefährden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn eine von uns zuvor gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist. Als Gefährdung gilt insbesondere die Geltendmachung früherer Forderungen durch gerichtliche Maßnahmen.


5. Der Kunde ist außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und trägt unsere Kosten für unberechtigte Retouren in Höhe von pauschal 100 Euro. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden deswegen entstanden ist.


6. Der Kunde garantiert, dass uns zur Auftragsausführung überlassene Unterlagen, insbesondere Ausführungszeichnungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Wir sind dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Abgabe von Angeboten oder die Auftragsausführung auf der Grundlage hierzu überlassener Unterlagen Rechte Dritter verletzt werden. Von einer solchen Haftung stellt uns der Kunde im Innenverhältnis frei und übernimmt die Kosten einer Rechtsverteidigung einschließlich erforderlicher Vorschüsse. Die Regelung der Ziffer VII bleibt hiervon unberührt.


III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltung, Aufrechnung


1. Unsere Preise sind Nettopreise ab Auslieferungslager zuzüglich Kosten für Fracht, Versand, Verpackung, Versicherung sowie der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; die Berechnung erfolgt ausschließlich in Euro.


2. Es gelten die Preise unserer Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung. Wünscht der Kunde Express-Versand trägt dieser insoweit die Mehrkosten. 


3. Tritt eine unvorhergesehene, wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises, unter Berücksichtigung dieser Faktoren, zu verlangen. Dies gilt auch für bereits bestätigte aber noch nicht ausgelieferte Waren.


4. Unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto fällig. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. 


5. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind ausschließlich an unsere auf der Rechnung angegebenen Bankverbindungen möglich. Unsere Reisenden und Vertreter dürfen keine Zahlungen entgegennehmen, es sei denn, dass diese eine von uns ausgestellte schriftliche Inkassovollmacht vorlegen.


6. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Sollten im Zeitpunkt der Zahlung noch weitere offene Forderungen bestehen, wird die Zahlung unabhängig von einer von unseren Kunden getroffenen Tilgungsbestimmung entsprechend § 366 Abs 2 BGB verrechnet. Schecks und Wechsel sind ohne besondere Vereinbarung keine Erfüllung unseres Zahlungsanspruches. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen trägt der Kunde in jedem Fall. Zahlungsansprüche sind erst erfüllt, wenn wir endgültig über die Beträge verfügen können.


7. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung abgesehen von Ziffer VII. 2. nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Lieferanten ist auf Ansprüche aus dem jeweiligen, konkreten Vertrag beschränkt. Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen.


8. Im Falle des § 321 BGB sind sämtliche offene Forderungen sofort zu Zahlung fällig, etwaige Stundungsvereinbarungen werden widerrufen.


IV. Lieferung, Lieferzeiten


1. Eine schriftlich zugesagte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder die Ware den Versandort verlassen hat. Sie verlängert sich entsprechend um die Zeit, die für die Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten, die Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Materialien sowie bis zum Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Dies gilt auch bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, z. B. Betriebsstörungen. Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.


2. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.


3. Bestellungen aus Abrufaufträgen müssen innerhalb von 6 Monaten abgenommen sein. Nach Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Kunden die Zahlung des Kaufpreises zu verlangen, soweit wir unsere Lieferbereitschaft dem Kunden vorher mitgeteilt haben. 


4. Konstruktions-, Form- oder sonstige Änderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Ware dadurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.


5. Aus fertigungstechnischen Gründen müssen wir uns Minder- bzw. Mehrlieferung von bis zu 10 % ohne besondere vorherige Benachrichtigung des Kunden vorbehalten.


6. Die Wahl der Versandart erfolgt nach unserem Ermessen.


V. Abnahme und Gefahrenübergang


1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung abzunehmen und zu prüfen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend an der Abnahme verhindert. Mangels anderweitiger Vereinbarungen geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Vertragsgegenstände in unserem Werk übernommen werden, spätestens mit Verlassen unseres Werks.


2. Bleibt der Kunde mit der Abnahme der Ware länger als zehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren zehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von pauschal, 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verlangen. Dabei bleibt uns der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.


3. Erklärt der Kunde, er werde die Ware nicht abnehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Verweigerung über, spätestens jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von pauschal 20% des Rechnungsbetrages zu verlangen. Dabei bleibt uns der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.


4. Eine Versendung der Ware erfolgt auf Wunsch, Kosten und Gefahr des Kunden.


VI. Eigentumsvorbehalt


1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindungen - einschließlich aller Nebenforderungen - (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung) bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Kunde ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.


2. Er ist allerdings berechtigt, die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat in ordnungsgemäßem Verkaufsgang zu veräußern. Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung tritt der Käufer der Ware, die mangels Zahlung noch im Eigentum des Verkäufers steht, die daraus resultierenden Forderungen oder Surrogate an uns ab. Die Abtretung wird bereits jetzt angenommen.


3. Werden Waren weiterverarbeitet oder vermischt und ist die Weiterverarbeitung oder Vermischung auch mit Teilen erfolgt, an denen wir kein Eigentum besitzen, so er¬werben wir an der neu hergestellten Sache entsprechendes Miteigentum.


4. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt. diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir sind jedoch berechtigt, den von ihm auf unser Verlangen zu benennenden dritten Abnehmer vom Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen, sobald beim Kunden die Gefahr des Vermögensverfalls besteht oder er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Kunde hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.


5. Soweit der realisierbare Wert der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren 120 % der zu sichernden Forderung übersteigt, verpflichten wir uns zur Freigabe der Waren.


6. Wir sind darüber hinaus berechtigt Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst eine entsprechende Versicherung nachweist und der Warenwert 5.000 Euro übersteigt.


7. Im Falle des § 321 BGB sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Kunden zu verlangen.


8. Mit einer Zahlungseinstellung, der Einleitung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren bis zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, es liegt dann, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrage vor. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind wir auch ohne Festsetzung und unabhängig von den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


VII. Geheimhaltung


1. Der Kunde wird sämtliche Informationen und Unterlagen aus unserem Bereich, die als „vertraulich" gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, auch über das Ende des Vertrags hinaus geheim halten und sie - soweit nicht zum Erreichen des Vertragszwecks geboten - weder aufzeichnen noch vervielfältigen noch verwerten oder an Dritte weitergeben. Dies gilt auch bei Datenaustausch im elektronischen Verkehr. Entsprechende Verpflichtungen legt der Kunde auch seinen Mitarbeitern oder Beauftragten auf.


2. Auf unsere Anforderung sind solche Unterlagen und Informationen sowie sonstiges überlassenes Material unverzüglich und vollständig zurückzugeben, bei Speicherung auf Datenträgern hat der Kunde zu garantieren, dass sämtliche Daten irreversibel gelöscht sind. Ein Zurückbehaltungsrecht daran ist in jedem Fall ausgeschlossen.


3. Wir behalten uns alle Rechte an solchen Unterlagen und Informationen vor, insbesondere Urheberrechte sowie das Recht, gewerbliche Schutzrechte auf unseren Namen anzumelden.


4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehend unter Ziffer VII. 1. bis 3, aufgeführten Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 10.000 Euro, wobei uns nachgelassen bleibt, einen höheren Schaden nachzuweisen, dem Kunden, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.


VIII. Gewährleistung und Haftung


1. Unsere Gewährleistung verjährt nach einem Jahr ab Gefahrübergang. Gelieferte Ware gilt als genehmigt, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 10 Werktagen, sonstige Mängel nicht innerhalb von einem Jahr gerügt werden. §§ 377 HGB bleibt im Übrigen unberührt. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.


2. Im Falle von Beanstandungen hat uns der Kunde Gelegenheit zu geben, uns vom Vorliegen des Mangels überzeugen zu können, insbesondere uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Bei berechtigter fristgerechter Beanstandung hat der Kunde zunächst unter angemessener Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung. Sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle dessen Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung der Vergütung verlangen. Unsere Gewährleistung berechtigt nicht zum Schadensersatz.


3. Soweit unsere Leistungen Arbeiten darstellen, durch die ein Bauwerk geschaffen, erhalten oder geändert wird (Bauleistungen), ist der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Soweit nur ein Teil der von uns gelieferten Ware mangelhaft ist, beschränken sich Gewährleistungsansprüche gegen uns auf den mangelhaften Teil der Lieferung, es sei denn, dass diese Beschränkung unmöglich oder für den Kunden unzumutbar ist.


4. Verursacht eine vom Kunden gelieferte Sache einen Schaden bei einem Dritten, stellt uns der Kunde im Innenverhältnis frei, soweit er nach gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen dafür einzustehen hat, auch wenn solche Ansprüche wegen zwischenzeitlich eingetretener Verjährung nicht mehr direkt gegen den Kunden durchgesetzt werden können. Zum Schaden gehören auch alle Kosten der Rechtsverfolgung und einer erforderlichen Rückrufaktion.


5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir für Schäden nur, soweit diese vertragstypisch und vorhersehbar sind. Wir haften jedoch uneingeschränkt, wenn und soweit eingetretene Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung oder eine sonstige Versicherung von uns gedeckt sind. Die Haftung für Kardinalpflichten wird nicht beschränkt.


IX. Vertragsdauer und Kündigung


Dauerverträge beginnen mit Unterzeichnung und gelten für die Dauer eines Jahres, soweit nichts anderes vereinbart ist. Erklärt nicht eine der Parteien der anderen spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich die Kündigung, verlängern sich solche Verträge je um ein weiteres Jahr, ohne dass es hierzu einer besonderen Erklärung bedarf. Uns steht auch in diesen Fällen ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zu. Die außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt für uns unter anderem die Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie Zahlungsverzug des Kunden von mehr als einem Monat.


X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl


1. Erfüllungsort für Lieferungen ist für die Stella Keramik GmbH Schwarzenbach/Saale, für die Schmirgelwerk Chemnitz GmbH Chemnitz sowie für die Capillar Schleifkörperwerk GmbH Crosta bei Bautzen. 


2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Hof/Saale, Chemnitz oder Bautzen.


3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.


XI. Sonstiges


1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.


2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.


3. Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten dürfen von uns nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG gespeichert werden. Auf die gesonderte Datenschutzerklärung  der STELLA GRUPPE wird verwiesen. 


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